Allgemeines Zivilrecht


 

Einer unserer Schwerpunkte in der Kanzlei stellt das allgemeine Zivilrecht dar. Es regelt die Rechtsverhältnisse einander gleichberechtigt gegenüberstehender Rechtssubjekte und ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben. 

 

Im täglichen Leben kommt jeder von uns unausweichlich mit Verträgen in Berührung,  sei es nun beim Einkaufen im Supermarkt (sogenannte Bargeschäfte des täglichen Lebens) oder andersartigen Verträgen wie Darlehensverträge, Mietverträge etc. Aber auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist das BGB in Verbindung mit speziellen Gesetzen maßgebend. Zivilrechtliche, insbesondere vertragliche Fragen, sind daher unumgänglich. 

 

Wir bieten Ihnen Rechtsbeistand unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Die Ausgestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Die Geltendmachung bzw. die Abwehr von primären und sekundären Ansprüchen aus Verträgen
    (Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, Nacherfüllung, Schadensersatz und Rücktritt)
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Abmahnungen
  • Ansprüche aus Eigentum oder Besitzrecht